DER BETRIEB
Hürden bei der Versetzung von Mandatsträgern
Erforderlicher Umfang der Unterrichtung des Betriebsrats bei Versetzung – Dringende betriebliche Gründe zur Versetzung von Mandatsträgern

Hürden bei der Versetzung von Mandatsträgern

Erforderlicher Umfang der Unterrichtung des Betriebsrats bei Versetzung – Dringende betriebliche Gründe zur Versetzung von Mandatsträgern

Kommentiert von RAin/FAinArbR Dr. Nina Springer, LL.M.

BAG, Beschluss vom 27.07.2016 – 7 ABR 55/14

Bevor ein Betriebsratsmitglied gegen seinen Willen betriebsübergreifend versetzt wird, ist die Zustimmung des Betriebsrats einzuholen. Stimmt der Betriebsrat nicht zu, kann der Arbeitgeber die Ersetzung der Zustimmung beim Arbeitsgericht beantragen. Dieser Antrag ist erfolgreich, wenn ein dringender betrieblicher Grund für die Versetzung vorliegt. Ein solcher Grund besteht beispielsweise, wenn nach der Umsetzung einer unternehmerischen Entscheidung und der dadurch bedingten Veränderung betrieblicher Strukturen keine Möglichkeit zur sinnvollen Weiterbeschäftigung des Betriebsratsmitglieds besteht.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Praxishinweise

I. Sachverhalt

Die Beteiligten streiten über die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zu einer Versetzung.

In der IT-Abteilung einer Niederlassung der Arbeitgeberin ist ein Betriebsratsmitglied beschäftigt. Dieses Mitglied ist