DER BETRIEB
Konzernumlagen an Tochterunternehmen in der GuV einer Holding-Gesellschaft nach BilRUG

Konzernumlagen an Tochterunternehmen in der GuV einer Holding-Gesellschaft nach BilRUG

WP/StB Prof. Dr. Peter Oser / StB Dr. Katharina Philippsen / WP/StB Ahmad Sultana

Konzernumlagen an Tochterunternehmen sind in der GuV einer Holding-Gesellschaft als Umsatzerlöse auszuweisen, falls ihnen ein markt- bzw. leistungsgerechtes Entgelt für eine eigene, wertschöpfende Tätigkeit der Holding-Gesellschaft zugrunde liegt. Bedient sich die Holding zur Erbringung ihrer Dienstleistungen Leistungen Dritter, sind ihre externen Aufwendungen regelmäßig als Aufwendungen für bezogene Leistungen auszuweisen.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Behandlung von Konzernumlagen in der GuV der Holding-Gesellschaft
    • 1. Konzernumlage ≠ markt- bzw. leistungsgerechtes Entgelt
    • 2. Konzernumlage = Dienstleistung 1 + Dienstleistung 2
    • 3. Konzernumlage = markt- bzw. leistungsgerechtes Entgelt
  • III. Folgewirkungen auf sonstige GuV-Posten der Holding-Gesellschaft
    • 1. Folgewirkungen auf sonstige GuV-Posten bei Einsatz betriebsfremder Mittel
      • a) GuV nach dem Gesamtkostenverfahren
      • b) GuV nach dem Umsatzkostenverfahren
    • 2.