Konzernumlagen an Tochterunternehmen in der GuV einer Holding-Gesellschaft nach BilRUG
WP/StB Prof. Dr. Peter Oser / StB Dr. Katharina Philippsen / WP/StB Ahmad Sultana
Konzernumlagen an Tochterunternehmen sind in der GuV einer Holding-Gesellschaft als Umsatzerlöse auszuweisen, falls ihnen ein markt- bzw. leistungsgerechtes Entgelt für eine eigene, wertschöpfende Tätigkeit der Holding-Gesellschaft zugrunde liegt. Bedient sich die Holding zur Erbringung ihrer Dienstleistungen Leistungen Dritter, sind ihre externen Aufwendungen regelmäßig als Aufwendungen für bezogene Leistungen auszuweisen.
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Behandlung von Konzernumlagen in der GuV der Holding-Gesellschaft
- 1. Konzernumlage ≠ markt- bzw. leistungsgerechtes Entgelt
- 2. Konzernumlage = Dienstleistung 1 + Dienstleistung 2
- 3. Konzernumlage = markt- bzw. leistungsgerechtes Entgelt
- III. Folgewirkungen auf sonstige GuV-Posten der Holding-Gesellschaft
- 1. Folgewirkungen auf sonstige GuV-Posten bei Einsatz betriebsfremder Mittel
- a) GuV nach dem Gesamtkostenverfahren
- b) GuV nach dem Umsatzkostenverfahren
- 2.
- 1. Folgewirkungen auf sonstige GuV-Posten bei Einsatz betriebsfremder Mittel