DER BETRIEB
Die Veräußerung von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens als Umsatzerlöse i.S.v. § 277 Abs. 1 HGB
– Zur pauschalen Ausweitung der Umsatzerlösdefinition durch das IDW –

Die Veräußerung von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens als Umsatzerlöse i.S.v. § 277 Abs. 1 HGB

– Zur pauschalen Ausweitung der Umsatzerlösdefinition durch das IDW –

WP/StB Dipl.-Kfm. Larsen W. Lüngen / Dipl.-Finw. Ass. iur. Klaus Resing

Der Hauptfachausschuss des IDW geht in seiner Auslegung des Umsatzerlösbegriffs gem. § 277 Abs. 1 HGB über die Auslegung in der Begründung der Neufassung der Vorschrift im BilRUG hinaus. Dies kann negative Konsequenzen für betroffene Unternehmen und Wirtschaftsprüfer haben. Nachfolgend wird im Lichte der Gesetzesbegründung, der europarechtlichen Vorgaben und dem Meinungsstand in der Literatur ausgeführt, in welchen Bereichen das Spannungsverhältnis zwischen Umsatzerlösen und sonstigen Erträgen im Einklang mit den GoB aufgelöst werden kann und welche Bedeutung dem Produktbegriff hierbei zukommt.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Spannungsfeld zwischen der Verlautbarung des HFA und der Gesetzesbegründung
    • 1. Auffassung des HFA
    • 2. Widerspruch zum Wortlaut der Gesetzesbegründung
    • 3. Anwendungskonflikt zwischen Wirtschaftsprüfer und Ersteller
  • III. Inhaltliche Beurteilung der Stellungnahme des HFA
    • 1. Einordnung der Vorgaben aus