DER BETRIEB
New Deal in der betrieblichen Altersversorgung
– Wesentliche arbeits- und aufsichtsrechtliche Inhalte des Regierungsentwurfs eines Betriebsrentenstärkungsgesetzes –

New Deal in der betrieblichen Altersversorgung

– Wesentliche arbeits- und aufsichtsrechtliche Inhalte des Regierungsentwurfs eines Betriebsrentenstärkungsgesetzes –

RA Dr. Nicolas Rößler, LL.M. (University of Notre Dame)

Am 30.12.2016 hat die Bundeskanzlerin der Präsidentin des Bundesrates den „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Betriebsrentenstärkungsgesetz)“ zugeleitet. Der Entwurf sieht grundlegende Veränderungen der betrieblichen Altersversorgungslandschaft in Deutschland vor. Insbesondere soll erstmals die reine Beitragszusage als Gestaltungsform betrieblicher Altersversorgung anerkannt werden. Der Beitrag gibt einen Überblick zu den arbeits- und aufsichtsrechtlichen Inhalten des Entwurfs.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung und Status quo
  • II. Inhalte des Entwurfs im Einzelnen
    • 1. Stärkere Rolle der Tarifpartner („Sozialpartnermodell“)
    • 2. Einführung einer reinen Beitragszusage
      • a) Durchführung der reinen Beitragszusage
        • aa) Beteiligung der Tarifvertragsparteien
        • bb) Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Versorgungsberechtigtem
        • cc) Verhältnis zwischen durchführender Versorgungseinrichtung und