DER BETRIEB
Besteuerung der Barabfindung bei einem Aktientausch nach Einführung der Abgeltungsteuer

Besteuerung der Barabfindung bei einem Aktientausch nach Einführung der Abgeltungsteuer

BFH, Urteil vom 20.10.2016 – VIII R 10/13

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Ein Barausgleich, der anlässlich eines Aktientauschs für vor dem 01.01.2009 erworbene ausländische Aktien gezahlt wird, ist nicht gem. § 20 Abs. 4a Satz 2 EStG 2009 in eine einkommensteuerpflichtige Dividende umzuqualifizieren, wenn die Anteile wegen Ablaufs der einjährigen Veräußerungsfrist bereits steuerentstrickt waren.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

EStG 2009 § 20 Abs. 4a Satz 1 und 2, § 52a Abs. 10 Satz 10, Abs. 11 Satz 4

EStG a.F. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

Sachverhalt

Die Kläger sind Eheleute, die im Streitjahr (2009) zusammen zur ESt veranlagt wurden. Die Klägerin erwarb im Jahr 2006 insgesamt 750 Aktien der US-amerikanischen Firma X (300 Aktien am 18.04.2006, 200 Aktien am 15.05.2006 und 250 Aktien am 06.11.2006). Im Zusammenhang mit der Übernahme der Firma X durch die US-amerikanische Firma Y erhielt sie für jede X-Aktie 0,985 Y-Aktien und eine Zahlung i.H.v. 33 US-Dollar. Infolgedessen