DER BETRIEB
Keine Amtsenthebung eines Betriebsratsmitglieds wegen Pflichtverletzung aus vergangener Amtszeit

Keine Amtsenthebung eines Betriebsratsmitglieds wegen Pflichtverletzung aus vergangener Amtszeit

Kommentiert von RA/FAArbR Dr. Oliver Vollstädt

BAG, Urteil vom 27.07.2016 – 7 ABR 14/15

Eine grobe Pflichtverletzung innerhalb der vorangegangenen Amtsperiode des Betriebsrats rechtfertigt keinen Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds aus dem neu gewählten Betriebsrat. Dies hat das BAG kürzlich entschieden und seine frühere Rechtsprechung aus dem Jahr 1969 bekräftigt. Damit wird eine Amtsenthebung wegen einer Pflichtverletzung innerhalb der zweiten Hälfte der Amtsperiode für den Arbeitgeber praktisch weitgehend unmöglich.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Bewertung und Praxishinweise

I. Sachverhalt

Die Beteiligten streiten über den Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds wegen Verschwiegenheitspflichtverletzungen aus vergangener Amtsperiode.

Bei der Hauptanteilseignerin der Arbeitgeberin bestand die Absicht, Geschäftsanteile zu veräußern. Im Januar 2014 informierte der Geschäftsführer den Betriebsratsvorsitzenden sowie dessen Stellvertreter über die geplante Veräußerung