DER BETRIEB
Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Mietzinsen

Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Mietzinsen

Kommentiert von RA Dr. Axel Bödefeld / RA Matthias Bassüner

BFH, Urteil vom 25.10.2016 – I R 57/15

Der BFH hat erstmals nach der Entscheidung des BVerfG vom 26.02.2016 (1 BvR 2836/14, RS1201679) über Fragen zur Hinzurechnung nach § 8 GewStG entschieden. Im konkreten Fall ging es um die Hinzurechnung der Mieten für Messestände. Entgegen der Ansicht der Finanzverwaltung hat der BFH die Hinzurechnung abgelehnt. Die Entscheidung könnte auch Einfluss haben auf beim I. und IV. Senat anhängige andere Verfahren bezüglich weiterer Punkte der Hinzurechnung nach § 8 GewStG.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Auswirkungen für die Praxis

Streitjahr 2008

I. Sachverhalt

Die Klägerin ist eine GmbH, die im Jahr 2008 als sog. Durchführungsgesellschaft für Auslandsmessebeteiligungen der Bundesrepublik Deutschland bzw. des Freistaats Bayern tätig war. Sie organisierte amtliche Messebeteiligungen in deren Auftrag. Aufgrund der Auslandsmessepogramme des Bundes und Bayerns war es möglich, dass