DER BETRIEB
Neues Jahr – neue Regeln

Neues Jahr – neue Regeln

Marko Wieczorek

Marko Wieczorek
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Zu Beginn eines jeden Jahres treten regelmäßig neue Regeln und Vorschriften in Kraft. Im Normalfall sollten die dafür verantwortlichen Gesetze im Laufe des Vorjahres verabschiedet worden sein, sodass die Betroffenen ausreichend Zeit haben, sich darauf vorzubereiten. Doch gerade im Steuerrecht ist der Normalfall ein anderer: die Gesetzespakete werden bis in den Dezember hinein verhandelt und kurz vor Ende des Jahres verabschiedet. Dann häufig mit rückwirkender Geltung – so auch 2016. Eines dieser „Pakete“ ist das „Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen“ oder kurz: Anti-BEPS-Umsetzungsgesetz. Auf der Internetseite des BMF wird es bei den Informationen „Das ändert sich 2017 bei der Steuer“ unter „Internationaler Informationsaustausch“ behandelt. Danach ist die Umsetzung eines internationalen Informationsaustausches von länderbezogenen Steuer- und Unternehmensdaten („Country-by-Country-Reporting“ – CbCR) ein wichtiger Schritt im Kampf gegen unfairen Steuerwettbewerb und aggressive Steuerplanung internationaler Konzerne. Eine ausführliche Darstellung der Änderungen im deutschen Steuerrecht durch die erste Umsetzung der Anti-BEPS-Initiativen von OECD/G20 und EU übernehmen Schreiber und Greil. Dabei werden insbesondere auch die neuen bzw. erweiterten Anforderungen an die Verrechnungspreisdokumentation behandelt. Beim CbCR ist zu beachten, dass die Berichtspflicht die Konzerne bereits jetzt trifft, da der länderbezogene Bericht erstmals für Wirtschaftsjahre zu erstellen ist, die nach dem 31.12.2015 beginnen; die Übermittlung muss spätestens bis zum 31.12.2017 erfolgen. Auch vor diesem Hintergrund verdienen die ebenfalls dargestellten Sanktionen bei Verstößen gegen die Dokumentations- bzw. Übermittlungspflichten besondere Beachtung.

Wie aufwendig und langwierig die Umsetzung von OECD-Vorgaben in nationales Recht ist, zeigen die ebenfalls kurz vor Jahresende veröffentlichten Verwaltungsgrundsätze zur Betriebsstättengewinnaufteilung (VWG BsGa). Bereits 2013 wurde der sog. Authorized OECD Approach (AOA) ins deutsche Steuerrecht implementiert. Durch den AOA werden Betriebsstätten aus steuerlicher Sicht mit rechtlich selbstständigen Unternehmen gleichgestellt. Die wichtigsten Themenbereiche und Änderungen der nunmehr 464 Randnummern umfassenden Verwaltungsanweisung zur Prüfung der Aufteilung der Einkünfte zwischen einem inländischen Unternehmen und seiner ausländischen Betriebsstätte und für die Prüfung der Ermittlung der Einkünfte der inländischen Betriebsstätte eines ausländischen Unternehmens zeigen Sennewald und Geberth auf.

Mit diesen und den weiteren Themen wünsche ich Ihnen einen guten Start in das Jahr 2017 sowie eine informative Lektüre dieser Ausgabe.

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