DER BETRIEB
Gesellschafterbeschluss: Anfechtungsbefugnis eines GmbH-Gesellschafters nach Kündigung

Gesellschafterbeschluss: Anfechtungsbefugnis eines GmbH-Gesellschafters nach Kündigung

Kommentiert von RA Christof Gaudig / RAin Katharina Erb

OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.06.2016 – I-16 U 74/15

Das OLG Düsseldorf entschied in seinem Urteil vom 26.06.2016 über die Frage, ob ein Gesellschafter, der seine Mitgliedschaft aufgrund eigener Kündigung bereits beendet hat, dessen Geschäftsanteil jedoch nicht übertragen oder eingezogen worden war, erfolgreich gegen einen Gesellschafterbeschluss klagen kann. Konkret ging es um einen nach Wirksamkeit der Kündigung gefassten Beschluss über den Jahresabschluss des Vorjahres, der auf einer Gesellschafterversammlung gefasst wurde, zu welcher der Kläger weder eingeladen worden war, noch an der er teilgenommen hatte. Während das LG Wuppertal die deswegen erhobene Anfechtungsklage noch als unzulässig abwies, hob das OLG Düsseldorf diese Entscheidung auf und erklärte den Gesellschafterbeschluss für nichtig.

Inhaltsübersicht

  • I. Kernaussagen des Urteils
  • II. Rechtliche Begründung
  • III. Praxisfolgen

I. Kernaussagen des Urteils

Auch wenn ein GmbH