Verluste aus der Veräußerung von Aktien
Kommentiert von RiFG Prof. Dr. Volker Kreft
FG Niedersachsen, Urteil vom 26.10.2016 – 2 K 12095/15
Eine Veräußerung liegt auch vor, wenn bei einer Veräußerung von Aktien der Veräußerungserlös die Transaktionskosten nicht übersteigt. Ein Verlust aus der Veräußerung von Aktien kann auch ohne Bescheinigung der Bank (i.S.d. § 43a Abs. 3 Satz 4 EStG) im Rahmen der ESt-Veranlagung berücksichtigt werden, wenn wegen der die Bank bindenden Verwaltungsauffassung kein nicht ausgeglichener Verlust vorliegt und die Bescheinigung eines Verlustes durch den Stpfl. daher nicht erlangt werden kann.
Inhaltsübersicht
- I. Problemaufriss
- II. Sachverhalt
- III. Entscheidung
- IV. Auswirkungen für die Praxis
Streitjahr: 2013
I. Problemaufriss
Nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen auch Gewinne aus der Veräußerung von Aktien. Veräußerung ist die entgeltliche Übertragung des – zumindest wirtschaftlichen – Eigentums auf einen Dritten. Umstritten ist, ob eine Veräußerung auch dann