DER BETRIEB
Zur Widerlegung der Vermutung der Sittenwidrigkeit der Mithaftungserklärung des finanziell krass überforderten Ehepartners

Zur Widerlegung der Vermutung der Sittenwidrigkeit der Mithaftungserklärung des finanziell krass überforderten Ehepartners

BGH, Urteil vom 15.11.2016 – XI ZR 32/16

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Zur Widerlegung der Vermutung der Sittenwidrigkeit der Mithaftungserklärung bei Vorliegen einer krassen finanziellen Überforderung des mitverpflichteten Ehepartners.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

BGB §§ 765, 138

Sachverhalt

Die Klägerin wendet sich gegen ihre Inanspruchnahme aus einer Mithaftungserklärung für die Rückzahlung eines Darlehens und aus einem notariellen Schuldanerkenntnis sowie gegen die Vollstreckung aus einer notariellen Unterwerfungserklärung.

Die Klägerin und ihr am 04.06.2012 verstorbener Ehemann waren je zur Hälfte Miteigentümer eines Einfamilienhauses in K. Der Ehemann besaß außerdem als Alleineigentümer ein Mehrfamilienhaus in L. und ein Grundstück in G. . Zur Finanzierung des von ihm geplanten Bauvorhabens auf dem Grundstück in G., eines Mehrfamilienhauses mit sechs Wohneinheiten, beantragte der Ehemann der Klägerin bei der Rechtsvorgängerin der Beklagten (im Folgenden: