DER BETRIEB
Mögliche Arbeitsteilung zwischen Gesamtbetriebsrat und Einzelbetriebsräten?
– Stand der Rechtsprechung zur Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats und alternative Lösungsansätze am Beispiel der Schichtplanverteilung –

Mögliche Arbeitsteilung zwischen Gesamtbetriebsrat und Einzelbetriebsräten?

– Stand der Rechtsprechung zur Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats und alternative Lösungsansätze am Beispiel der Schichtplanverteilung –

Prof. Dr. Wolfgang Däubler

Für die Schichtpläne eines bundesweit tätigen Unternehmens soll nach einer neuen Entscheidung des LAG Hessen ausschließlich der Gesamtbetriebsrat zuständig sein. Wie will der einzelne Beschäftigte ohne Einflussnahme der jeweiligen örtlichen Einzelbetriebsräte dort seine Interessen einbringen, wenn er – z.B. wegen familiärer Pflichten – nur für bestimmte Schichten zur Verfügung steht? Es wird nach Möglichkeiten gesucht, um auf dezentraler Ebene für eine vernünftige Berücksichtigung der Arbeitnehmerinteressen zu sorgen.

Inhaltsübersicht

  • I. Ausgangsfragen
  • II. Praxisbeispiel: Deutsche Bahn
    • 1. Sachverhalt
    • 2. Entscheidung des ArbG Frankfurt/M.
    • 3. Entscheidung des LAG Hessen
    • 4. Rechtsprechung des BAG zur Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats
    • 5. Zweck der Zuständigkeit der örtlichen Betriebsräte bei Schichtplänen
    • 6. Probleme der BAG-Rechtsprechung
  • III. Lösungsansätze
    • 1. Änderung der höchstinstanzlichen Rechtsprechung?
      • a) Die Zuständigkeit des GBR für „Angelegenheiten“
      • b) Mögliche