DER BETRIEB
Das „Anti-BEPS-Umsetzungsgesetz“
– Erläuterungen zu ausgewählten verrechnungspreisspezifischen Neuregelungen im „Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen“ –

Das „Anti-BEPS-Umsetzungsgesetz“

– Erläuterungen zu ausgewählten verrechnungspreisspezifischen Neuregelungen im „Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen“ –

Rolf Schreiber / Dr. Stefan Greil

Inkongruenzen im internationalen Steuerrecht und bewusst geschaffene steuerliche Anreize für bestimmte Unternehmen bzw. Tätigkeiten haben zu Verzerrungen im Wettbewerb zwischen Unternehmen und zwischen Staaten geführt. Mit verschiedenen Gesetzesmaßnahmen will Deutschland Besteuerungsinkongruenzen beseitigen und für mehr Transparenz bei international tätigen Unternehmensgruppen/Konzernen sorgen. Das nunmehr verabschiedete „Anti-BEPS-Umsetzungsgesetz“ vom 20.12.2016 ist ein erster Schritt hin zu dem Ziel, Gewinnverlagerungen, den doppelten Abzug von Betriebsausgaben sowie weiße Einkünfte zu verhindern und Transparenz zu schaffen. Nachfolgend werden ausgewählte verrechnungspreisspezifische Neuregelungen erörtert.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
    • 1. G20/OECD BEPS Aktionsplan
    • 2. Entwicklungen auf EU-Ebene
    • 3. Entwicklungen in Deutschland
  • II. Änderungen der AO
    • 1. Änderung/Ergänzung der Verrechnungspreisdokumentationspflichten (§ 90 Abs. 3 AO)
      • a) § 90 Abs. 3 Sätze 1-2