Zu den steuerbilanziellen Folgen eines Rangrücktritts nach der jüngeren Rechtsprechung des I. BFH-Senats
Dr. Roland Wacker
Die steuerbilanzielle Behandlung von Gesellschafterdarlehen, die zur Erhaltung und Fortführung des Schuldnerunternehmens vereinbarungsgemäß einer Durchsetzungssperre unterworfen werden, war bis in die jüngste Zeit – insbes. mit Blick auf die Sondervorschrift des § 5 Abs. 2a EStG – Gegenstand einer intensiven und kontroversen Diskussion. Hiervon und von den Erkenntnissen der aktuellen Rechtsprechung des BFH – zuletzt Urteil vom 10.08.2016 (I R 25/15) – soll im Folgenden die Rede sein.
Inhaltsübersicht
- I. Allgemeines – Handelsbilanz und Steuerbilanz
- II. Rangrücktritt: Fehlende wirtschaftliche Belastung und § 5 Abs. 2a EStG
- 1. Die Urteilssachverhalte
- a) Fall 1 (Urteil vom 30.11.2011 – I R 100/10; Streitjahr 1999)
- b) Fall 2 (Urteil vom 15.04.2015 I R 44/14; Streitjahr: 2005)
- c) Fall 3 (Urteil vom 10.08.2016 I R 25/15; Streitjahre: 2000-2002)
- 2. Erwägungen des Senats
- a) Passivierung und wirtschaftliche Belastung
- b) Einlage in Höhe des werthaltigen Teil der ausgebuchten Forderung
- 3.
- 1. Die Urteilssachverhalte