DER BETRIEB
Bundesteilhabegesetz: Stärkung der Rechte der Schwerbehindertenvertretung
– Vorstellung der Neuregelungen im SGB IX durch das BTHG: Freistellung, Vertretung, Schulung, Beteiligung bei Kündigungen und sonstige Rechte der Vertrauenspersonen –

Bundesteilhabegesetz: Stärkung der Rechte der Schwerbehindertenvertretung

– Vorstellung der Neuregelungen im SGB IX durch das BTHG: Freistellung, Vertretung, Schulung, Beteiligung bei Kündigungen und sonstige Rechte der Vertrauenspersonen –

Prof. Dr. Wolfgang Kleinebrink

Der Gesetzgeber hat im Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) für die Personal- und Beratungspraxis wichtige arbeitsrechtliche Änderungen vorgenommen, die bereits seit dem 30.12.2016 gelten und insb. die Stellung der Schwerbehindertenvertretung erheblich aufwerten. Neben Änderungen der gesetzlichen Regelungen zur vollständigen Freistellung der Vertrauensperson und zur Heranziehung stellvertretender Mitglieder wird u.a. ein Übergangsmandat der Schwerbehindertenvertretung neu eingeführt. Vor allem stärkt der Gesetzgeber aber die Beteiligungsrechte des Gremiums bei Kündigungen. Es werden die wichtigsten Gesetzesänderungen dargestellt mit Schwerpunkt auf dem einzuhaltenden Verfahren, das vom Arbeitgeber bei einer beabsichtigten Beendigung des Arbeitsverhältnisses durchzuführen ist.

Inhaltsübersicht

  • I. Gesetzessystematik
  • II. Erweiterte vollständige Freistellung der Vertrauenspersonen von