DER BETRIEB
Realteilung: Anwendung von § 16 Abs. 3 Satz 2-4 und Abs. 5 EStG

Realteilung: Anwendung von § 16 Abs. 3 Satz 2-4 und Abs. 5 EStG

BMF, Schreiben vom 20.12.2016 – IV C 6 – S 2242/07/10002 :004 [2016/1109299]

Inhaltsübersicht

  • I. Definition der Realteilung
  • II. Abgrenzung der Realteilung von der Veräußerung/Aufgabe eines Mitunternehmeranteils
  • III. Gegenstand der Realteilung
  • IV. Übertragung in das jeweilige Betriebsvermögen der einzelnen Mitunternehmer
    • 1. Umfang des Betriebsvermögens
    • 2. Betriebsverpachtung im Ganzen
  • V. Sicherstellung der Versteuerung der stillen Reserven
  • VI. Realteilung und Spitzen- oder Wertausgleich
  • VII. Ansatz des übernommenen Betriebsvermögens
  • VIII. Sperrfrist
    • 1. Realteilung durch Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern
    • 2. Realteilung durch Übertragung von Teilbetrieben
  • IX. Folgen bei Veräußerung oder Entnahme während der Sperrfrist
  • X. Zeitliche Anwendung

Werden im Zuge einer Realteilung einer Mitunternehmerschaft Teilbetriebe, Mitunternehmeranteile oder einzelne Wirtschaftsgüter in das jeweilige Betriebsvermögen der einzelnen Mitunternehmer (Realteiler) übertragen, sind bei der Ermittlung des Gewinns der