DER BETRIEB
Rückwirkung der Rechnungsberichtigung auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Ausstellung – Voraussetzungen der Rechnungsberichtigung
Berichtigungsfähige Rechnung – Zeitpunkt der Berichtigung

Rückwirkung der Rechnungsberichtigung auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Ausstellung – Voraussetzungen der Rechnungsberichtigung

Berichtigungsfähige Rechnung – Zeitpunkt der Berichtigung

BFH, Urteil vom 20.10.2016 – V R 26/15

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

1. Berichtigt der Unternehmer eine Rechnung nach § 31 Abs. 5 UStDV, wirkt dies auf den Zeitpunkt zurück, in dem die Rechnung erstmals ausgestellt wurde (Änderung der Rspr.).

2. Eine berichtigungsfähige Rechnung liegt jedenfalls dann vor, wenn sie Angaben zum Rechnungsaussteller, zum Leistungsempfänger, zur Leistungsbeschreibung, zum Entgelt und zur gesondert ausgewiesenen USt enthält.

3. Die Rechnung kann bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung vor dem FG berichtigt werden.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

UStG §§ 14, 14a, 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

UStDV § 31 Abs. 5

Sachverhalt

Die Klägerin betreibt ein Dentallabor. Aufgrund einer Bp erließ das FA geänderte USt-Bescheide für die Jahre 2005 bis 2007 (Streitjahre). Dabei berücksichtigte es für das Jahr 2005 Vorsteuer aus den Rechnungen eines Rechtsanwalts und für die Jahre 2006 und 2007 Vorsteuer aus Rechnungen einer Unternehmensberatung nicht, da