DER BETRIEB
Tarifermäßigung gem. § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG für mehrjährige Tätigkeit: Prämie für einen Verbesserungsvorschlag sowie anstelle einer Bonuszahlung gewährte Versorgungsleistungen

Tarifermäßigung gem. § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG für mehrjährige Tätigkeit: Prämie für einen Verbesserungsvorschlag sowie anstelle einer Bonuszahlung gewährte Versorgungsleistungen

BFH, Urteil vom 31.08.2016 – VI R 53/14

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

1. Die einem Arbeitnehmer gewährte Prämie für einen Verbesserungsvorschlag stellt keine Entlohnung für eine mehrjährige Tätigkeit dar, wenn sie nicht nach dem Zeitaufwand des Arbeitnehmers, sondern ausschließlich nach der Kostenersparnis des Arbeitgebers in einem bestimmten künftigen Zeitraum berechnet wird (Bestätigung des Senatsurteils vom 16.12.1996 – VI R 51/96, BStBl. II 1997 S. 222 = DB 1997 S. 657).

2. Versorgungsleistungen aus einer Pensionszusage, die an die Stelle einer in einem vergangenen Jahr erdienten variablen Vergütung (Bonus) treten, sind keine Entlohnung für eine mehrjährige Tätigkeit.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

EStG § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 4

Sachverhalt

Der Kläger wurde mit seiner Ehefrau zur ESt zusammen veranlagt. Im Streitjahr (2008) bezog er neben einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung Versorgungsbezüge von seiner ehemaligen Arbeitgeberin. Außerdem wurden dem