DER BETRIEB
5. VermBG: Erstmalige Anwendung des Verfahrens der elektronischen Vermögensbildungsbescheinigung

5. VermBG: Erstmalige Anwendung des Verfahrens der elektronischen Vermögensbildungsbescheinigung

BMF, Schreiben vom 16.12.2016 – IV C 5 – S 2439/16/10001 [2016/1157725]

Nach § 17 Abs. 14 Satz 1 5. VermBG und § 11 Abs. 1 Satz 2 VermBDV 1994 hat das BMF den Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung der Regelungen zur elektronischen Vermögensbildungsbescheinigung durch ein im BStBl. zu veröffentlichendes Schreiben mitzuteilen (Startschreiben).

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird hiermit festgelegt, dass