DER BETRIEB
Dienstwagenbesteuerung in Leasingfällen
Anwendung des BFH-Urteils vom 18.12.2014 (VI R 75/13, BStBl. II 2015 S. 670 = DB 2015 S. 1082)

Dienstwagenbesteuerung in Leasingfällen

Anwendung des BFH-Urteils vom 18.12.2014 (VI R 75/13, BStBl. II 2015 S. 670 = DB 2015 S. 1082)

BMF, Schreiben vom 15.12.2016 – IV C 5 – S 2334/16/10003 [2016/1123705]

Der BFH hat mit Urteil vom 18.12.2014 (BStBl. II 2015 S. 670, BStBl. II 2015 S. 670 = DB 2015 S. 1082) in einem Fall mit kommunalem Bezug (sog. „Behördenleasing“) entschieden, eine nach § 8 Abs. 2 Satz 2-5 EStG zu bewertende Nutzungsüberlassung liegt nicht vor, wenn das vom Arbeitgeber geleaste Kraftfahrzeug dem Arbeitnehmer aufgrund einer Sonderrechtsbeziehung (hier dem Gemeinderatsbeschluss) im Innenverhältnis zuzurechnen ist, weil er gegenüber dem Arbeitgeber die wesentlichen Rechte und Pflichten des Leasingnehmers hat. Gibt der Arbeitgeber in diesem Fall vergünstigte Leasingkonditionen an den Arbeitnehmer weiter, liegt hierin ein nach § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG zu bewertender geldwerter Vorteil.

Es ist gefragt worden, ob und in welcher Weise dieses BFH-Urteil insb. im Hinblick auf das Kriterium einer vom Arbeitsvertrag unabhängigen Sonderrechtsbeziehung auch außerhalb des Behördenleasings anzuwenden ist.

Hierzu gilt