Dringender Handlungsbedarf bei Cum/Cum-Geschäften
Prof. Dr. Christoph Spengel
Nach der höchstrichterlichen Rspr. sind durch Cum/Cum-Geschäfte erlangte Steuervorteile wegen fehlenden Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums (§ 39 Abs. 2 AO) oder eines Missbrauchs rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten (§ 42 AO) in konkreten Einzelfällen illegal. Als Konsequenz ist die Anrechnung bzw. Erstattung der KapESt zu versagen. Aktuell ist zu befürchten, dass die Finanzverwaltung einen Großteil illegaler Cum/Cum-Transaktionen im Bankenbereich mit Wirkung für die Vergangenheit nicht aufgreifen wird.
Inhaltsübersicht
- I. Cum/Cum-Geschäfte: Stand der Dinge
- II. Typische Ausgestaltung von Cum/Cum-Geschäften
- III. Steuerrechtliche Beurteilung
- 1. Cum/Cum-Geschäfte i.R.d. körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens (1977-2000)
- 2. Cum/Cum-Geschäfte seit 2001
- a) Wirtschaftliches Eigentum (§ 39 Abs. 2 AO)
- aa) Erwerbsgeschäfte
- bb) Wertpapierleihe
- cc) Zwischenergebnis
- b) Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten (§ 42 AO)
- c) Steuerhinterziehung (§ 370 AO) und
- a) Wirtschaftliches Eigentum (§ 39 Abs. 2 AO)