DER BETRIEB
Verzugspauschale i.H.v. 40 € bei verspäteter Lohnzahlung?
– Zur Anwendbarkeit des § 288 Abs. 5 BGB im Arbeitsrecht –

Verzugspauschale i.H.v. 40 € bei verspäteter Lohnzahlung?

– Zur Anwendbarkeit des § 288 Abs. 5 BGB im Arbeitsrecht –

Mathias Färber / Kay Pipoh

Seit dem 29.07.2014 gewährt § 288 Abs. 5 BGB dem Gläubiger einer Entgeltforderung bei Verzug des Schuldners einen Anspruch auf Zahlung einer Verzugspauschale i.H.v. 40 €. Ob dieser Anspruch auch im Arbeitsrecht – insb. bei der Auszahlung des Arbeitsentgelts – besteht, wird bisher unterschiedlich beurteilt und ist höchstrichterlich noch nicht abschließend entschieden. Kommt auf Arbeitgeber ein neues Kostenrisiko zu?

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Anwendbarkeit von § 288 Abs. 5 BGB im Arbeitsrecht
    • 1. Problemaufriss: § 288 Abs. 5 BGB und die Vorschrift des § 12a ArbGG
    • 2. Kein grundsätzlicher Ausschluss der Verzugspauschale durch § 12a ArbGG
    • 3. Kein Ausschluss im Arbeitsrecht wegen der Anrechnung des § 288 Abs. 5 Satz 3 BGB
    • 4. Ergebnis: Anwendbarkeit des § 288 Abs. 5 BGB auch im Arbeitsrecht
  • III. Konzeption der Pauschale nach der Zahlungsverzugsrichtlinie – Konsequenzen für das deutsche Recht?
    • 1. Trennung zwischen internen und externen Beitreibungskosten
    • 2. Geltung nur