DER BETRIEB
Die steuerliche Abzugsfähigkeit von deutschen und europäischen Kartellbußen

Die steuerliche Abzugsfähigkeit von deutschen und europäischen Kartellbußen

Dr. Stefan Rogge

Geldbußen eines deutschen Gerichts oder einer deutschen Behörde dürfen den Gewinn nicht mindern. Dieses Abzugsverbot gilt nicht, soweit der wirtschaftliche Vorteil, der durch den Gesetzesverstoß erlangt wurde, abgeschöpft worden ist und die Steuern vom Einkommen und Ertrag, die auf den wirtschaftlichen Vorteil entfallen, nicht abgezogen worden sind. Ausgehend von der Bußgeldhandhabe deutscher Kartellbehörden wird die Ansicht der Finanzbehörden und FG zum Abzugsverbot nach § 4 Abs. 5 Satz1 Nr. 8 Satz 1 EStG beleuchtet. Zudem wird auch auf die steuerliche Abzugsfähigkeit von EU-Kartellgeldbußen eingegangen.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Kartellrechtliche Aspekte
  • III. Steuerliche Abzugsfähigkeit
    • 1. Grundsatz
    • 2. Einheitliche Geldbuße: Aufteilung bzw. Schätzung des Abschöpfungsanteils?
    • 3. Wirtschaftliche Betrachtungsweise
    • 4. Ergebnis
  • IV. Differenzierung zwischen nationalen und europäischen Kartellgeldbußen
    • 1. Nationale Kartellgeldbußen
    • 2. Europäische Kartellgeldbußen
    • 3.