DER BETRIEB
Verschlechterung einer tarifvertraglichen Versorgungsregelung für Betriebsrentner
Ablösender Tarifvertrag – Verschlechterung einer Anpassungsregelung

Verschlechterung einer tarifvertraglichen Versorgungsregelung für Betriebsrentner

Ablösender Tarifvertrag – Verschlechterung einer Anpassungsregelung

BAG, Urteil vom 20.09.2016 – 3 AZR 273/15

1. Die Regelungsmacht der Tarifparteien erstreckt sich nicht nur auf Arbeitnehmer, sondern erfasst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch die Betriebsrentner.

2. Der Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG verlangt nicht, dass die Betriebsrentner durch eine entsprechende Betriebsrentenanpassung an der Gehaltssteigerung der aktiven Mitarbeiter teilhaben müssen.

3. Das vom Senat für die Prüfung der Zulässigkeit von Eingriffen in Versorgungsanwartschaften entwickelte, dreistufige Prüfungsschema gilt wegen der durch Art. 9 Abs. 3 GG garantierten Tarifautonomie nicht für ablösende tarifvertragliche Regelungen.

4. Tarifliche Regelungen, die zu einem Eingriff in Versorgungsrechte oder in laufende Betriebsrenten führen, entfalten regelmäßig unechte Rückwirkung, da sie typischerweise auf die noch nicht abgeschlossenen Rechtsbeziehungen der aktiven Arbeitnehmer oder der Betriebsrentner einwirken. Die Tarifvertragsparteien müssen deshalb Gründe haben,