DER BETRIEB
Die neuen Verschonungsregelungen im ErbStG als gemeinschaftswidrige Beihilfen?

Die neuen Verschonungsregelungen im ErbStG als gemeinschaftswidrige Beihilfen?

Kommentiert von RA/FAStR/StB Dr. Jan de Weerth

Im ErbStG sind seit Langem verschiedene Begünstigungen der Bewertung von Betriebsvermögen im weiteren Sinne enthalten, welche im Kern auch nach den jüngsten Änderungen fortgeführt werden. Dazu ist die Frage aufgeworfen worden, ob derartige Regelungen nicht als Beihilfe im gemeinschaftsrechtlichen Sinne anzusehen wären. Dem wird im Folgenden weiter nachgegangen.

Inhaltsübersicht

  • I. Begünstigung von „Unternehmen“?
  • II. Keine zwischenstaatliche Handelsbeeinträchtigung
  • III. Folgen im Fall der Beihilfe-Bejahung

I. Begünstigung von „Unternehmen“?

Im bisherigen und im neuen ErbStG sind verschieden Begünstigungen hinsichtlich der Bewertung von Betriebsvermögen bzw. Anteilen an KapGes. enthalten (zu den Neuregelungen der ErbSt-Reform 2016 vgl. die Beiträge von Crezelius, Geck und Hannes, ZEV 2016 S. 541 ff.; Thonemann-Micker, DB 2016 S. 2312; Stalleiken, DK 2016 S. 439). Dadurch wird zu Recht die Frage aufgeworfen, ob diese als „Beihilfen“ i.S.d. EU