DER BETRIEB
Dschungel Internationales Unternehmenssteuerrecht

Dschungel Internationales Unternehmenssteuerrecht

Marko Wieczorek

Marko Wieczorek
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Bei der Vielzahl von Maßnahmen und Aktivitäten zur Bekämpfung von internationalen Steuergestaltungen fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Wie für die Flora und Fauna in den Tropen scheint das Klima für Regelungen zum internationalen Steuerrecht derzeit günstig zu sein; das Ergebnis ist ein Dschungel aus Vorschlägen, Maßnahmen, Gesetzes- und Richtlinienentwürfen. Aktuell nimmt die EU-Kommission u.a. einen erneuten Anlauf zur Harmonisierung der Unternehmensbesteuerung: Am 25.10. wurde ein Vorschlag zur Neuauflage der „Gemeinsamen Konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage“ vorgelegt (vgl. S. M11). Um Licht in den (Maßnahmen-)Dschungel zu bringen, geben Benz und Böhmer einen Zwischenbericht über die BEPS-Arbeiten der OECD/G20 und der EU. Darin wird deutlich, wie aktiv die Institutionen waren und sind. So hat die OECD bereits eine Vielzahl weiterer Diskussionsentwürfe zu einzelnen Detailfragen der Aktionspunkte veröffentlicht. Bei den Vorhaben der EU wird von den Autoren analysiert, ob diese den OECD-Vorgaben entsprechen oder noch darüber hinausgehen. Auf nationaler Ebene liegt aktuell das „Erste BEPS-Umsetzungsgesetz“ vor. Und auch hier legen die Regelungsgeber wenig Zurückhaltung an den Tag: Neben den bereits im Gesetzentwurf enthaltenen Bestimmungen ohne eigentlichen Bezug zu BEPS kommt es nun zu einer umfangreichen Anreicherung des Entwurfs im Gesetzgebungsverfahren durch den Bundesrat (vgl. DB1217140). Dazu gehört z.B. die Einführung eines neuen § 4i EStG „Sonderbetriebsausgabenabzug bei Vorgängen mit Auslandsbezug“, mit dem der Doppelabzug von Betriebsausgaben bei Personengesellschaften verhindert werden soll.

Neben den steuerrechtlichen Regelungen müssen sich Unternehmen und Berater aber auch auf weitere Maßnahmen einrichten, mit denen Steuergestaltungen und -hinterziehungen bekämpft werden sollen. Hierzu zählt die Einführung eines Transparenzregisters, welches Zillmer vorstellt. Aufgrund der Umsetzungsfrist der EU-Geldwäscherichtlinie haben die Betroffenen nun noch ein gutes halbes Jahr Zeit, sich auf die Umsetzung vorzubereiten.

Der Kreis der von der Niedrigzinsphase negativ Betroffenen wird immer größer, nach einem Bericht des Handelsblatts steckt nun auch die Sozialversicherung in der Niedrigzinsfalle (HB v. 26.10.2016; vgl. S. M10). Nur in den Steuergesetzen ist die Problematik noch nicht angekommen, jedenfalls noch nicht. In ihrem Gastkommentar legt Hey dar, dass die Vorschrift zur Abzinsung von Pensionsrückstellungen mittlerweile in die Verfassungswidrigkeit hineingewachsen ist.

Mit diesen und den weiteren Themen wünsche ich Ihnen eine informative Lektüre dieser Ausgabe.

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