DER BETRIEB
Pauschalversteuerung von Zuwendungen nach § 37b EStG – Ausübung und Widerruf des Wahlrechts

Pauschalversteuerung von Zuwendungen nach § 37b EStG – Ausübung und Widerruf des Wahlrechts

BFH, Urteil vom 15.06.2016 – VI R 54/15

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

1. Die Pauschalierungswahlrechte nach § 37b Abs. 1 Satz 1 EStG und nach § 37b Abs. 2 Satz 1 EStG können unabhängig voneinander ausgeübt werden. Sie sind aber jew. einheitlich für sämtliche Sachzuwendungen an Nichtarbeitnehmer einerseits und sämtliche Sachzuwendungen an eigene Arbeitnehmer andererseits wahrzunehmen.

2. Ausgeübt werden die Pauschalierungsmöglichkeiten nach § 37b Abs. 1 und Abs. 2 durch Abgabe einer entsprechenden LSt-Anmeldung gem. § 37b Abs. 4 Satz 1 EStG.

3. Die in § 37b EStG eingeräumten Wahlrechte sind widerruflich.

4. Der Widerruf ist durch Abgabe einer geänderten Pauschsteueranmeldung gegenüber dem Betriebsstätten-FA erklären.

5. Die anderweitige Ausübung des Wahlrechts ist ein rückwirkendes Ereignis i.S.d. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1, § 37b, § 38 Abs. 1 Satz 1, § 41a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2