DER BETRIEB
Pauschalverfahren zur Abzinsung von Schadenrückstellungen der Versicherungsunternehmen

Pauschalverfahren zur Abzinsung von Schadenrückstellungen der Versicherungsunternehmen

BMF, Schreiben vom 20.10.2016 – IV C 6 – S 2175/07/10001 [2016/0924409]

Inhaltsübersicht

  • I. Abzinsungspflicht, Grundsatz der Einzelbewertung
  • II. Pauschalregelung für Erst- und Rückversicherungsunternehmen
    • 1. Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Abzinsung
    • 2. Vervielfältiger
    • 3. Ergebnis
  • III. Zeitliche Anwendung des Pauschalverfahrens
  • IV. Übergangsregelung

Nach dem BMF-Schreiben vom 16.08.2000 (BStBl. I 2000 S. 1218 = DB 2000 S. 1789) können Versicherungsunternehmen Schadenrückstellungen nach einem Pauschalverfahren abzinsen. Dieses Verfahren kann für Wirtschaftsjahre in Anspruch genommen werden, die vor dem 01.01.2017 enden (BMF-Schreiben vom 08.12.2015, BStBl. I 2015 S. 1027 = DB 2015 S. 2975).

Nach dem Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt hinsichtlich der Abzinsung von Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle (Schadenrückstellungen i.S.v. § 341g HGB) ab 2017 Folgendes:

I. Abzinsungspflicht, Grundsatz der Einzelbewertung

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