DER BETRIEB
Das UBO-Register – Bye Bye Steuergeheimnis?

Das UBO-Register – Bye Bye Steuergeheimnis?

RAin Inga Zillmer

Das von Bundesjustizminister Heiko Maas auf die Tagesordnung gesetzte Transparenzregister basiert auf den Vorgaben der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten u.a. zur Einrichtung eines Registers, das die wirtschaftlichen Eigentümer (Ultimate Beneficial Owners, UBO) von Unternehmen, Trusts und Stiftungen ausweist. Hatte die Bundesregierung die Implementierung bislang nicht angepackt, preschte der Bundesjustizminister im Rahmen der Panama-Papers-Diskussion voran und plant sogar ein frei zugängliches Register. Nachfolgend werden die Verbindungen zu steuerlichen Deklarationspflichten aufgezeigt.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Das Transparenzregister
    • 1. Betroffene Gesellschaften
    • 2. Wirtschaftlicher Eigentümer
    • 3. Trusts und Stiftungen
  • III. Zugang zum Register
    • 1. Behörden
    • 2. Verpflichtete
    • 3. Personen mit berechtigten Interessen
  • IV. Verwaltungsaufwand
    • 1. Praktische Schwierigkeiten
    • 2. Sorgfaltsmaßstab
    • 3. Maßnahmen
    • 4. Sanktionen
  • V. Steuergeheimnis