DER BETRIEB
Keine Eintragung der Bestellung eines Nießbrauchs an einem Kommanditanteil ins Handelsregister

Keine Eintragung der Bestellung eines Nießbrauchs an einem Kommanditanteil ins Handelsregister

OLG München, Beschluss vom 08.08.2016 – 31 Wx 204/16

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Bei der Bestellung eines Nießbrauchs an einem Kommanditanteil handelt es sich weder um eine eintragungspflichtige noch um eine kraft Gesetzes eintragungsfähige Tatsache. Zwar können Tatsachen auch ohne gesetzliche Normierung eintragungsfähig sein, an der Eintragung des Nießbrauchs an einem Kommanditanteil besteht aber kein unabweisbares Bedürfnis des Rechtsverkehrs. (Redaktioneller Leitsatz)

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

HGB §§ 8, 105, 128, 162, 164, 170, 171, 172 Abs. 4

BGB § 99 Abs. 1, § 100 Alt. 2, §§ 1030, 1068, 1071, 2205, 2211

Sachverhalt

Es liegt folgende Anmeldung vom 26.02.2016 zur Eintragung ins Handelsregister vor:

„1. Der Kommanditist Rudolf E. geboren am … wohnhaft in … hat von seiner Kommanditeinlage i.H.v. 100.000 €

a) einen Teilkommanditanteil von 45.000 € im Wege der Sonderrechtsnachfolge an seine Tochter Frau Anna E, geboren am … wohnhaft …

b) einen Teilkommanditanteil i