Aufklärungspflichtverletzung und Wissenszurechnung beim Unternehmenskauf
Kommentiert von RAin Myriam Schilling / RAin Sarah Scharf
OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.06.2016 – I-6 U 20/15, DB 2016 S. 1987
Das OLG Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 16.06.2016 über Schadensersatzansprüche wegen vorsätzlicher Verletzung vorvertraglicher Informations- und Aufklärungspflichten beim Abschluss eines Unternehmenskaufvertrages entschieden. Es stellte sich insb. die Frage, ob vorsätzlich falsche Angaben über bilanzrechtliche Sachverhalte durch die Geschäftsführer der Zielgesellschaft dem Verkäufer und/oder dem Käufer zuzurechnen sind. Eine Zurechnung zulasten des Käufers kam deshalb in Betracht, weil sich die Geschäftsführer der Zielgesellschaft unmittelbar nach der Veräußerung an dem Käufer beteiligten bzw. deren Geschäftsführer wurden.
Inhaltsübersicht
- I. Kernaussagen des Urteils
- II. Rechtliche Begründung
- III. Praxisfolgen
I. Kernaussagen des Urteils
Der Verkäufer eines Unternehmens haftet im Rahmen seiner vorvertraglichen Aufklärungspflichten auch für vorsätzliche