DER BETRIEB
Gesellschafter-Fremdfinanzierung nach § 8a KStG 2002 n.F.

Gesellschafter-Fremdfinanzierung nach § 8a KStG 2002 n.F.

BFH, Urteil vom 07.06.2016 – I R 51/14

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Eine vGA i.S.d. § 8a Abs. 5 KStG 2002 n.F. (sog. Korb II-Gesetz) ist nicht erst auf der Stufe der Mitunternehmer-KapGes., sondern als Teil des gesondert und einheitlich festzustellenden Gewinns einer PersGes. und damit auch bei der Ermittlung ihres Gewerbeertrags zu erfassen.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

KStG 2002 n.F. § 8a Abs. 5

GewStG 2002 § 7

Sachverhalt

Streitig ist, ob Zinszahlungen einer Mitunternehmerschaft, die § 8a Abs. 5 KStG 2002 n.F. unterfallen, den gesondert und einheitlich festzustellenden Gewinn bzw. den Gewerbeertrag i.S.d. § 7 Satz 1 GewStG 2002 der Mitunternehmerschaft erhöhen.

Beteiligt an der Klägerin, einer OHG, war im Streitjahr (2004) u.a. eine KapGes. mit Sitz und Geschäftsleitung in den USA, die B Inc., deren Anteile von der C Inc. (mit Sitz und Geschäftsleitung ebenfalls in den USA) gehalten wurden. Die C Inc. gewährte der Klägerin ein Darlehen, für das im Streitjahr