DER BETRIEB
Umsatzsteuerliche Behandlung der Leistungen privater Arbeitsvermittler
Veröffentlichung des BFH-Urteils vom 29.07.2015 (XI R 35/13, RS1160424)

Umsatzsteuerliche Behandlung der Leistungen privater Arbeitsvermittler

Veröffentlichung des BFH-Urteils vom 29.07.2015 (XI R 35/13, RS1160424)

BMF, Schreiben vom 19.09.2016 – III C 3 – S 7171-b/15/10003 [2016/0792126]

Mit Urteil vom 29.07.2015 (XI R 35/13, RS1160424) hat der BFH entschieden, dass eine private Arbeitsvermittlerin, die in den Jahren 2004-2006 Vermittlungsleistungen an Arbeitsuchende mit einem Vermittlungsgutschein nach § 421g SGB III erbracht und ihr Honorar deshalb unmittelbar von der Bundesagentur für Arbeit erhalten hat, eine anerkannte Einrichtung mit sozialem Charakter i.S.v. Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g RL 77/388/EWG (seit 01.01.2007: Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL) ist. Sie kann sich für die von ihr erbrachten Arbeitsvermittlungsleistungen an Arbeitsuchende unmittelbar auf die in dieser Bestimmung vorgesehene Steuerbefreiung berufen.

§ 421g SGB III wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt vom 20