Das neue BMF-Schreiben vom 02.09.2016 zu Teilwertabschreibungen und Wertaufholungen
– Darstellung und Analyse –
StB Prof. Dr. Guido Förster
Das BMF-Schreiben vom 02.09.2016 zu Teilwertabschreibungen und Wertaufholungen ersetzt das zwei Jahre alte Vorgängerschreiben vom 16.07.2014. Neu festgeschrieben wird die Auffassung, dass die Bagatellgrenze von 5% bei Wertaufholungen nicht gilt. Darüber hinaus werden die Ausführungen zu börsennotierten Wertpapieren im Anlage- und Umlaufvermögen und zu festverzinslichen Wertpapieren im Anlage- und Umlaufvermögen jew. zusammengefasst und aufeinander abgestimmt.
Inhaltsübersicht
- I. Einführung
- II. Voraussichtlich dauernde Wertminderung
- 1. Begriff (Rn. 5–7)
- 2. Abnutzbares Anlagevermögen (Rn. 8–10)
- 3. Nicht abnutzbares Anlagevermögen (Rn. 11–15)
- a) Grundstücke (Rn. 12–13)
- b) Forderungen (Rn. 14–15)
- 4. Umlaufvermögen (Rn. 16)
- 5. Börsennotierte, börsengehandelte und aktienindexbasierte Wertpapiere des Anlage- und Umlaufvermögens (Rn. 17–20c)
- 6. Festverzinsliche Wertpapiere, die eine Forderung in Höhe des Nominalwerts verbriefen (Rn. 21–23)
- 7. Anteile an Investmentfonds, die als