DER BETRIEB
Das neue BMF-Schreiben vom 02.09.2016 zu Teilwertabschreibungen und Wertaufholungen
– Darstellung und Analyse –

Das neue BMF-Schreiben vom 02.09.2016 zu Teilwertabschreibungen und Wertaufholungen

– Darstellung und Analyse –

StB Prof. Dr. Guido Förster

Das BMF-Schreiben vom 02.09.2016 zu Teilwertabschreibungen und Wertaufholungen ersetzt das zwei Jahre alte Vorgängerschreiben vom 16.07.2014. Neu festgeschrieben wird die Auffassung, dass die Bagatellgrenze von 5% bei Wertaufholungen nicht gilt. Darüber hinaus werden die Ausführungen zu börsennotierten Wertpapieren im Anlage- und Umlaufvermögen und zu festverzinslichen Wertpapieren im Anlage- und Umlaufvermögen jew. zusammengefasst und aufeinander abgestimmt.

Inhaltsübersicht

  • I. Einführung
  • II. Voraussichtlich dauernde Wertminderung
    • 1. Begriff (Rn. 5–7)
    • 2. Abnutzbares Anlagevermögen (Rn. 8–10)
    • 3. Nicht abnutzbares Anlagevermögen (Rn. 11–15)
      • a) Grundstücke (Rn. 12–13)
      • b) Forderungen (Rn. 14–15)
    • 4. Umlaufvermögen (Rn. 16)
    • 5. Börsennotierte, börsengehandelte und aktienindexbasierte Wertpapiere des Anlage- und Umlaufvermögens (Rn. 17–20c)
    • 6. Festverzinsliche Wertpapiere, die eine Forderung in Höhe des Nominalwerts verbriefen (Rn. 21–23)
    • 7. Anteile an Investmentfonds, die als