DER BETRIEB
Mittelbare Diskriminierung durch Ausschluss einer Elternzeitkündigung vom Massenentlassungsschutz
Rechtsprechung des BAG zu § 17 KSchG verfassungswidrig

Mittelbare Diskriminierung durch Ausschluss einer Elternzeitkündigung vom Massenentlassungsschutz

Rechtsprechung des BAG zu § 17 KSchG verfassungswidrig

Kommentiert von RAin/FAinArbR Isabel Hexel

BVerfG, Beschluss vom 08.06.2016 – 1 BvR 3634/13

Bislang hat das BAG den Massenentlassungsschutz auch für Personen in Elternzeit ausschließlich anhand des Zeitpunkts des Zugangs der Kündigung bestimmt. Daraus kann sich nach Auffassung des BVerfG in Fällen wie z.B. einer Betriebsstilllegung ein geringeres Schutzniveau für Arbeitnehmer mit besonderem Kündigungsschutz ergeben, wenn das Abwarten auf die behördliche Zulässigkeitserklärung dazu führt, dass die Kündigung des sich in Elternzeit befindlichen Arbeitnehmers erst außerhalb des für eine Massenentlassung i.S.v. § 17 Abs. 1 Satz 1 KSchG relevanten 30-Tage-Zeitraums ausgesprochen werden kann. Dieser Ausschluss vom Massenentlassungsschutz verstößt – so das BVerfG – gegen den allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 6 Abs. 1 GG und führt zu einer ungerechtfertigten mittelbaren Diskriminierung wegen des Geschlechts i.S.d. Art. 3 Abs. 3 GG.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II.