DER BETRIEB
Bewertung eines mit einem Erbbaurecht belasteten bebauten Grundstücks für Zwecke der SchenkSt für 2008
SchenkSt 2008 – Grundstücksbewertung – Erbbaurechtsbelastetes Grundstück –

Bewertung eines mit einem Erbbaurecht belasteten bebauten Grundstücks für Zwecke der SchenkSt für 2008

SchenkSt 2008 – Grundstücksbewertung – Erbbaurechtsbelastetes Grundstück –

BFH, Urteil vom 06.07.2016 – II R 28/13

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

1. Der Wert eines erbbaurechtsbelasteten bebauten Grundstücks bestimmt sich für Zwecke der SchenkSt für 2008 durch Abzug von 80% des im Ertragswertverfahren nach § 146 Abs. 2-5 BewG ermittelten Gebäudewerts von dem Gesamtwert des unbelasteten Grundstücks, selbst wenn als Gesamtwert der Mindestwert i.S.d. § 146 Abs. 6 i.V.m. § 145 Abs. 3 BewG anzusetzen ist.

2. Der Grundstückswert kann nicht mit 20% des Mindestwerts berechnet werden.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

BewG § 139, § 145 Abs. 3, § 146 Abs. 2-6, § 148

Sachverhalt

Die Klägerin K erhielt durch Schenkung im Dezember 2008 ein mit einem Erbbaurecht belastetes bebautes Grundstück. Das FA stellte dessen Grundbesitzwert für Zwecke der SchenkSt mit 56.500 € fest. Dieser Wert wurde nach § 148 Abs. 4 BewG a.F. ermittelt, indem es einen für das unbelastete Grundstück nach § 146 Abs. 2-5 BewG ermittelten Ertragswert von 94.255 € sowie einen als