DER BETRIEB
Berichtigung nach § 153 AO oder Selbstanzeige nach §§ 371, 398a AO?
– Bedeutung des Anwendungserlasses vom 23.05.2016, DB 2016 S. 1228

Berichtigung nach § 153 AO oder Selbstanzeige nach §§ 371, 398a AO?

– Bedeutung des Anwendungserlasses vom 23.05.2016, DB 2016 S. 1228

Prof. Dr. Roman Seer

Angesichts einer Vielzahl von Geschäftsvorfällen und einer nicht selten schwer überschaubaren Rechtslage ist die Steuerdeklaration insb. bei Inhabern, Organen und Mitarbeitern von Unternehmen tendenziell fehleranfällig und das steuerstrafrechtliche Risiko seit Inkrafttreten des Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes und des AO-Änderungsgesetzes erheblich gestiegen. Vor dem Hintergrund der hochkomplexen Rechtslage hat das BMF zusammen mit den obersten Finanzbehörden der Länder erstmalig einen umfassenden Erlass zur Anwendung des § 153 AO herausgegeben, der sowohl den nachgeordneten Finanzbehörden als auch den Stpfl. (insb. den Unternehmen) und deren steuerlichen Beratern eine höhere Rechtssicherheit im Umgang mit Berichtigungen geben soll. Die derzeitigen Probleme der Selbstanzeige werden in Abgrenzung zur schlichten Berichtigung und die sich daran anknüpfende Funktion des AEAO zu § 153 aufgezeigt und kritisch gewürdigt.

Inhaltsübersicht

  • I. Rechtsentwicklung im Überblick
    • 1.