DER BETRIEB
Berechnungsgrundlage des Annahmeverzugslohns bei unklarer Vertragslage zur Wochenarbeitszeit
Umfang des Annahmeverzugs richtet sich bei fehlender fester Regelung im Arbeitsvertrag nach der tatsächlich praktizierten Wochenarbeitszeit

Berechnungsgrundlage des Annahmeverzugslohns bei unklarer Vertragslage zur Wochenarbeitszeit

Umfang des Annahmeverzugs richtet sich bei fehlender fester Regelung im Arbeitsvertrag nach der tatsächlich praktizierten Wochenarbeitszeit

LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 29.06.2016 – 3 Sa 12/16

Praktizieren die Arbeitsvertragsparteien bei unklarer Arbeitsvertragsformulierung von Beginn bis zur Beendigung des Arbeitsvertrags ein Vollzeitarbeitsverhältnis, so richtet sich danach die Berechnung des Verzugslohns.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

BGB § 611 Abs. 1

Zusammenfassung:

Die Parteien streiten u.a. um Annahmeverzugslohn.

Im Arbeitsvertrag des als Servicekraft in einem Hotel beschäftigten Klägers wurde zur wöchentlichen Arbeitszeit ausgeführt, diese erfolge gem. den betrieblichen Anforderungen und werde durch den Arbeitgeber entsprechend beauftragt. Die Arbeitszeit regele sich nach den betrieblichen Erfordernissen von