DER BETRIEB
Erbschaft als Betriebseinnahme einer KapGes.

Erbschaft als Betriebseinnahme einer KapGes.

Kommentiert von RiFG Prof. Dr. Volker Kreft

FG Niedersachsen, Urteil vom 28.06.2016 – 10 K 285/15

Testamentarische Zuwendungen an eine Körperschaft unterliegen als Betriebseinnahmen der Besteuerung nach dem KStG. Diese steuerrechtliche Behandlung ist verfassungsgemäß. Insb. verstößt die insoweit unterschiedliche ertragsteuerliche Behandlung von KapGes. und Mitunternehmerschaften nicht gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 GG. Ein Verstoß gegen Art. 14 GG liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn – wie im Streitfall – keine Übermaßbesteuerung eintritt.

Inhaltsübersicht

  • I. Problemaufriss und Sachverhalt
  • II. Entscheidung des Niedersächsischen FG
    • 1. Ertragsteuerliche Behandlung der testamentarischen Zuwendung
    • 2. Verfassungsmäßigkeit der gewinnerhöhenden Behandlung der Erbschaft bei einer Körperschaft
  • III. Auswirkungen für die Praxis

Streitjahr: 2012

I. Problemaufriss und Sachverhalt

Dass eine testamentarische Zuwendung an eine Körperschaft der ErbSt unterliegt, ist unstreitig. Umstritten ist jedoch,