EuGH-Vorlage zu den Auswirkungen von Abschlägen, die ein pharmazeutischer Unternehmer gem. § 1 AMRabG gewährt, auf die Bemessungsgrundlage für die von ihm ausgeführten Lieferungen
BFH, Beschluss vom 22.06.2016 – V R 42/15
Inhaltsübersicht
- Sachverhalt
- Aus den Gründen
Dem EuGH wird folgende Rechtsfrage zur Vorabentscheidung vorgelegt:
Ist ein pharmazeutischer Unternehmer, der Arzneimittel liefert, auf Grundlage der Rspr. des EuGH (EuGH, Urteil vom 24.10.1996 – Rs. C-317/94, Elida Gibbs, EU:C:1996:400 = EuGHE 1996 S. I-5339 = DB 1996 S. 2528) und unter Berücksichtigung des unionsrechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung zu einer Minderung der Bemessungsgrundlage nach Art. 90 der Richtlinie des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame MwSt-System 2006/112/EG (MwSystRL) berechtigt, wenn
– er diese Arzneimittel über Großhändler an Apotheken liefert,
– die Apotheken steuerpflichtig an privat Krankenversicherte liefern,
– der Versicherer der Krankheitskostenversicherung (das Unternehmen der privaten Krankenversicherung) seinen Versicherten die Kosten für den Bezug der Arzneimittel erstattet und
– der pharmazeutische Unternehmer aufgrund einer gesetzlichen Regelung zur