DER BETRIEB
Regeln bei Buchung, Bilanzierung und Prüferwahl

Regeln bei Buchung, Bilanzierung und Prüferwahl

Marko Wieczorek

Marko Wieczorek
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Die Digitalisierung ist eine, wenn nicht die zentrale Herausforderung, der sich die deutsche Wirtschaft stellen muss – angefangen vom Kleinunternehmen bis hin zum multinationalen Konzern. Ein erster Schritt ist dabei häufig die Digitalisierung der internen Geschäftsprozesse. Dies gilt insbesondere auch im Bereich der Buchführung – hier lassen sich große Optimierungserfolge erreichen. Doch der Teufel steckt bekanntlich häufig im Detail und möglicherweise auch im steuerlichen Verfahrensrecht. Deshalb zeigen Henn und Kuballa, welche Besonderheiten bei elektronischen Bankkontoauszügen und Kontoumsatzdaten zu beachten sind. Für die Unternehmen und deren Berater gilt es, auch diesen Teilprozess so zu gestalten, dass die Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten sowie die Ordnungsvorschriften möglichst ohne Medienbruch eingehalten werden.

Nach einer Entscheidung des BFH ist Personengesellschaften die Bildung einer gewinnmindernden Rückstellung für die ausschließlich gesellschaftsvertraglich begründete Pflicht zur Prüfung des Jahresabschlusses verwehrt (vgl. DB 2014 S. 2020). Althoff untersucht die Entscheidung sowie deren Folgewirkungen und kommt zu dem Schluss, dass in der Handelsbilanz weiterhin Rückstellungen für eine Verpflichtung zur freiwilligen Prüfung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses zu bilden sind. Darüber hinaus schließt er eine Übertragung des durch die BFH-Entscheidung für die Steuerbilanz geltenden Passivierungsverbots auf Kapitalgesellschaften aus.

Mit steuerbilanziellen Grundsätzen befasst sich Prinz in seinem Beitrag zum Realisationsprinzip. Er analysiert eine Entscheidung des FG Baden-Württemberg zur Gewinnrealisation aus Gerüstbauverträgen, bei deren Überprüfung die Finanzverwaltung zu abgeschlossenen und abgrenzbaren Teilleistungen und damit zu vorgezogenen Gewinnrealisierungen gekommen war. Aufgrund der beim BFH anhängigen Revision wird die Frage der Gewinnrealisierung bei sog. Mehrkomponentenverträgen untersucht.

Durch das Abschlussprüfungsreformgesetz sollen die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer gefördert und gleichzeitig die Verantwortung des Aufsichtsrats oder Prüfungsausschusses bei der Begleitung und Überwachung der Abschlussprüfung geschärft werden. Die Aufgaben und Herausforderungen, die sich durch die neu eingeführte externe Rotationspflicht des Abschlussprüfers und die detaillierten Regeln zu verbotenen Nicht-Prüfungsleistungen und zur quantitativen Begrenzung dieser Leistungen ergeben, zeigen Buhleier, Niehues und Splinter auf.

Mit diesen und den weiteren Themen wünsche ich Ihnen eine informative Lektüre dieser Ausgabe.

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