DER BETRIEB
Zur Treuwidrigkeit der Stimmabgabe eines GmbH-Gesellschafters in der Gesellschafterversammlung
Nichtigkeit der Stimmabgabe wegen Treuwidrigkeit – Treuwidrigkeit der Ablehnung der Abberufung eines Geschäftsführers trotz Vorliegens eines wichtigen Abberufungsgrundes –Zum Vorliegen eines wichtigen Abberufungsgrundes

Zur Treuwidrigkeit der Stimmabgabe eines GmbH-Gesellschafters in der Gesellschafterversammlung

Nichtigkeit der Stimmabgabe wegen Treuwidrigkeit – Treuwidrigkeit der Ablehnung der Abberufung eines Geschäftsführers trotz Vorliegens eines wichtigen Abberufungsgrundes –Zum Vorliegen eines wichtigen Abberufungsgrundes

OLG Hamm, Urteil vom 25.07.2016 – 8 U 160/15

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Zu der Frage, ob ein Gesellschafter einer GmbH in einer Gesellschafterversammlung durch eine treuwidrige Stimmabgabe das Abberufen des Geschäftsführers der GmbH verhindert hat. Zu der Frage, ob eine behauptete Falschaussage des Geschäftsführers sowie weitere, vom klagenden Gesellschafter vorgetragene Gründe einen wichtigen Grund für die Abberufung des Geschäftsführers darstellen.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

GmbHG § 47

Sachverhalt

Der Kläger ist gemeinsam mit seinem Onkel, Herrn A U, Gesellschafter der Beklagten, wobei beide Gesellschafter über Geschäftsanteile i.H.v. jew. 25.000,00 € verfügen. Die Beklagte ist Komplementärin der U Holding GmbH & Co. KG als Konzernobergesellschaft der U-Gruppe, an der der Kläger und A U als Kommanditisten beteiligt sind.

In dem Verfahren 9 O 287/13 LG Bielefeld macht der Kläger einen Anspruch gegen A U auf Rückabtretung einer 5% – Beteiligung an den