DER BETRIEB
Aufwendungen für die Veranstaltung von Golfturnieren als nichtabziehbare Betriebsausgaben
Keine Anwendung des Sposoringerlasses

Aufwendungen für die Veranstaltung von Golfturnieren als nichtabziehbare Betriebsausgaben

Keine Anwendung des Sposoringerlasses

OFD Frankfurt/M., Verfügung vom 30.06.2016 – S 2145 A – 11 – St 210

Zur Frage, ob bei Automobilvertragshändlern die Aufwendungen für die Veranstaltungen von Golfturnieren den nichtabzugsfähigen Betriebsausgaben i.S.d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG zuzuordnen sind oder ob bei diesen Aufwendungen der Sponsoringgedanke im Vordergrund steht und daher der Sponsoringerlass vom 18.02.1998 (BStBl. I 1998 S. 212 = FR 1998 S. 387) anzuwenden ist, haben die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder die Auffassung vertreten, dass bei Aufwendungen der Automobilvertragshändler für die Veranstaltung von Golfturnieren das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG zu berücksichtigen ist.

In dem zu beurteilenden Sachverhalt wurde eine Golf-Turnierserie im Amateurbereich durchgeführt. Die Automobilvertragshändler traten bei den Turnieren als Veranstalter auf. Sie übernahmen die Kosten für die Platzbuchung, Platzgebühr, Bewirtung sowie für kleinere Sachgeschenke. Zudem waren