DER BETRIEB
Änderungen der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) durch das StÄndG 2015

Änderungen der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) durch das StÄndG 2015

BMF, Schreiben vom 10.08.2016 – III C 3 – S 7279/16/10001 [2016/0745510]

Durch das StÄndG 2015 (BGBl. I 2015 S. 1834) wurde mit Wirkung vom 06.11.2015 der Anwendungsbereich der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers von Bauleistungen (§ 13b Abs. 2 Nr. 4 und Abs. 5 Satz 2 UStG) klarstellend überarbeitet. Außerdem wurden mit Wirkung vom 06.11.2015 die bestehenden Verwaltungsanweisungen zur Ausnahme von Leistungsbezügen des nichtunternehmerischen Bereichs von der Steuerschuld‐

DB 33/2016 S. 1910>>

nerschaft des Leistungsempfängers gesetzlich geregelt und auf weitere Bereiche ausgedehnt. Zudem wird Abschn. 4.12.10 Satz 2 UStAE redaktionell geändert und Werklieferungen von Freiland-Photovoltaikanlagen werden in die Liste der Bauleistungen i.S. des § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG aufgenommen. Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

I. Änderung des UStAE

Der UStAE vom 01.10.2010 (BStBl. I 2010 S. 864), der zuletzt durch das BMF