DER BETRIEB
Haftung eines Händlers auf Internet-Handelsplattform für irreführende Werbung infolge von Inhaltsergänzungen durch Plattformbetreiber
Irreführender Inhalt des vom Händler eingestellten Angebots durch unzutreffende Ergänzung einer unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers durch Plattformbetreiber – Irreführende Werbung i.S.d. § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 UWG

Haftung eines Händlers auf Internet-Handelsplattform für irreführende Werbung infolge von Inhaltsergänzungen durch Plattformbetreiber

Irreführender Inhalt des vom Händler eingestellten Angebots durch unzutreffende Ergänzung einer unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers durch Plattformbetreiber – Irreführende Werbung i.S.d. § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 UWG

BGH, Urteil vom 03.03.2016 – I ZR 110/15

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

a) Die Prüfung, ob die Geltendmachung von Ansprüchen wegen Rechtsmissbrauchs nach § 8 Abs. 4 UWG unzulässig ist, hat unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände zu erfolgen. In diese Beurteilung sind nach der vorgerichtlichen Abmahnung auftretende Umstände auch dann einzubeziehen, wenn ein rechtsmissbräuchliches Verhalten im Zeitpunkt der Abmahnung nicht festzustellen ist.

b) Die durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (BGBl. I 2015 S. 2158) in § 5 Abs. 1 Satz 1 UWG eingefügte Relevanzklausel trägt dem Wortlaut des Art. 6 Abs. 1 der RL 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken Rechnung und beinhaltet gegenüber der bisherigen Rechtslage im Hinblick darauf, dass schon bisher im Rahmen des § 3 Abs. 1 UWG a.F. die Spürbarkeit der Interessenbeeinträchtigung zu prüfen war, keine inhaltliche Änderung.

c) Die irreführende Werbung mit einer nicht mehr bestehenden