DER BETRIEB
Arbeitsverträge auf dem Prüfstand: Wichtige Änderungen für arbeitsvertragliche Ausschlussfristen

Arbeitsverträge auf dem Prüfstand: Wichtige Änderungen für arbeitsvertragliche Ausschlussfristen

Kommentiert von RAin/FAinArbR Dr. Nina Springer, LL.M. / RAin/FAinArbR Dr. Franziska von Kummer, LL.M., M.C.L.

Am 01.10.2016 tritt eine Änderung des § 309 Nr. 13 BGB durch das Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Regelungen in Kraft. Die Neuregelung sieht vor, dass für Anzeigen und Erklärungen von Verbrauchern keine strengere Form als die Textform vereinbart werden darf, d.h. es genügt auch eine E-Mail oder ein (Computer-)Fax. Diese Abänderung wirkt sich erheblich auf die Arbeitsvertragsgestaltung aus, insb. auf Ausschlussfristen.

Inhaltsübersicht

  • I. Ausgangslage
  • II. Neuregelung
  • III. Praxishinweise
    • 1. Neuverträge
    • 2. Altverträge
    • 3. Tarifvertragliche Ausschlussfristen
    • 4. Folgen für weitere Schriftformerfordernisse

I. Ausgangslage

Standardisierte Arbeitsverträge unterliegen als AGB der Inhaltskontrolle nach den §§ 305 ff. BGB. Bei Abschluss des Arbeitsvertrags handeln Arbeitnehmer als Verbraucher. Auch die in § 309 BGB normierten Klauselverbote gelten