DER BETRIEB
Keine Bagatellgrenze bei der Aufwärtsinfektion des § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 2 EStG
– Anm. zu FG Baden-Württemberg vom 22.04.2016 – 13 K 3651/13

Keine Bagatellgrenze bei der Aufwärtsinfektion des § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 2 EStG

– Anm. zu FG Baden-Württemberg vom 22.04.2016 – 13 K 3651/13

StB Dipl.-Kfm. Dr. Martin Weiss

§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG enthält Fiktionen der vollständigen Gewerblichkeit, wenn die Tätigkeit einer PersGes. nicht schon dem Grunde nach einen Gewerbebetrieb i.S.d. § 15 Abs. 2 EStG darstellt. Die beiden Alternativen der Vorschrift betreffen unterschiedliche Fälle, in der ersten Alternative die „Seitwärtsinfektion“, in der zweiten die „Aufwärtsinfektion“. Die Frage einer möglichen „De-minimis“-Regelung, also einer Grenze von geringen unschädlichen gewerblichen Bestandteilen der Einkünfte, hat der BFH für die erste Alternative in st. Rspr. bejaht und im Jahr 2014 in drei Urteilen präzisiert. Für die zweite Alternative hatte der BFH die Frage in einem Urteil aus dem Jahr 2014 offenlassen können. Für diese hat das FG Baden-Württemberg nun eine Bagatellgrenze verneint. Die Frage hat für die Praxis überragende Bedeutung.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Die Entscheidung des FG Baden-Württemberg vom 22.04.2016
    • 1. Sachverhaltsdarstellung
    • 2. Entscheidungsgründe
  • III.