DER BETRIEB
Behandlung von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens bei Strukturwandel zur Liebhaberei und Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Einnahme-Überschuss-Rechnung – Strukturwandel zur Liebhaberei – Umlaufvermögen bei Strukturwandel

Behandlung von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens bei Strukturwandel zur Liebhaberei und Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Einnahme-Überschuss-Rechnung – Strukturwandel zur Liebhaberei – Umlaufvermögen bei Strukturwandel

BFH, Urteil vom 11.05.2016 – X R 61/14

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

1. Der Strukturwandel zur Liebhaberei stellt keine gewinnrealisierende Betriebsaufgabe dar. Die weiterhin in dem – nun nicht mehr einkommensteuerrelevanten – Betrieb genutzten Wirtschaftsgüter bleiben Betriebsvermögen. Die während der Zeit der Liebhaberei eintretenden Wertänderungen dieses Betriebsvermögens sind einkommensteuerrechtlich allerdings irrelevant.

2. Wird der Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt, muss der Stpfl. im Zeitpunkt des Strukturwandels zur Liebhaberei nicht zum Betriebsvermögensvergleich übergehen und einen daraus resultierenden Übergangsgewinn ermitteln.

3. Wurden während der Zeit der Einkunftserzielungsabsicht die Anschaffungskosten für ein Wirtschaftsgut des Umlaufvermögens als Betriebsausgaben abgesetzt, so stellt dessen Veräußerung oder Entnahme auch nach Wegfall der Einkunftserzielungsabsicht die Verwirklichung eines Realisationsakts dar. Es ist derjenige Betrag als