DER BETRIEB
Rückzahlung von Arbeitslohn durch beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer

Rückzahlung von Arbeitslohn durch beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer

BFH, Urteil vom 14.04.2016 – VI R 13/14

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

1. Zum Arbeitslohn gehören auch irrtümliche Überweisungen des Arbeitgebers. Die Rückzahlung von Arbeitslohn ist erst im Zeitpunkt des tatsächlichen Abflusses einkünftemindernd zu berücksichtigen (Bestätigung der st. Rspr.).

2. Auch bei beherrschenden Gesellschaftern ist der Abfluss einer Arbeitslohnrückzahlung erst im Zeitpunkt der Leistung und nicht bereits im Zeitpunkt der Fälligkeit der Rückforderung anzunehmen.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

EStG § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, § 11 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, § 25

FGO § 120 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a

Sachverhalt

Der Kläger erzielte in den Streitjahren (2008-2010) als Geschäftsführer der A-GmbH (GmbH), deren Alleingesellschafter er war, Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Eine bei der GmbH im Jahr 2011 durchgeführte Außenprüfung ergab, dass die GmbH die dem Kläger zustehenden