DER BETRIEB
Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Feier eines Dienstjubiläums

Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Feier eines Dienstjubiläums

BFH, Urteil vom 20.01.2016 – VI R 24/15

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

1. Ein Dienstjubiläum ist ein berufsbezogenes Ereignis.

2. Aufwendungen für eine betriebsinterne Feier anlässlich eines Dienstjubiläums können (nahezu) ausschließlich beruflich veranlasst und damit als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit zu berücksichtigen sein, wenn der Arbeitnehmer die Gäste nach abstrakten berufsbezogenen Kriterien einlädt.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, Abs. 5 i.V.m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Satz 1

Sachverhalt

Streitig ist, ob Aufwendungen für eine Feier anlässlich eines 40-jährigen Dienstjubiläums als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit abziehbar sind. Der Kläger war im Streitjahr (2006) als Beamter beim FA A beschäftigt. Im April 2006 beging er sein 40-jähriges Dienstjubiläum und lud aus diesem Anlass an einem Montag für die Zeit von 11 Uhr bis 13 Uhr zu einer Feier in den Sozialraum des FA A ein